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Allgemeine Geschäftsbedingung

  1.   Präambel 

Diese Bedingungen dienen dazu, die optimalen Verhältnisse für Beratung, Mentoring und sämtliche weiteren Verträge, die mit und durch

The Creator Concept FZE Freezone
AI Shmookh Businesscenter
One UAQ
UAQ Free Trade Zone
Umm al Quwain, U.A.E.

vertreten durch Hannah Geuenich
(in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen „beratende Person“ oder „Beauftragte“ genannt) abgeschlossen werden, zu schaffen.

  1.     Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
  2. Gegenstand ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die Kundin/Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen i.S.d. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.
  4. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Soweit in den nachstehenden Bedingungen die Bezeichnung „Kunde“ verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint. 
  1.     Gegenstand der Vereinbarungen und Schriftformerfordernis

Der Gegenstand der getroffenen Vereinbarung wird einzelvertraglich geregelt. Abreden, die über die schriftliche Vereinbarung hinausgehen sind ungültig, bis sie ebenfalls schriftlich vereinbart wurden.

 

  1.     Verantwortung der Beauftragten
  1.     Die beratende Person stellt in allen fachlichen Angelegenheiten die eigenen Leistungen dem*der Klient*in nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung. Sie erfüllt diese Pflichten aufgrund dieses Vertrages sorgfältig und gewissenhaft nach besten Kräften.

 

  1.     Die beratende Person stellt dem*der Klient*in ein maßgeschneidertes Programm, bestehend zum Beispiel aus Einzelberatungen, thematischen Workshops und Betreuung zur Verfügung, das teils oder gänzlich digital abgehalten wird.

 

  1.     Verantwortung des*der Klienten*in
  1.     Die beratende Person möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Beratung ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.
  2.     Die beratende Person steht dem*der Klient*in als Prozessbegleiter*in und Auslöser*in von Veränderungen zur Verfügung – jedoch wird die eigentliche Veränderungsarbeit vom*von der Klient*in geleistet.
  3.     Der*die Klient*in sollte bereit und offen sein, bisherige Werte selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit der eigenen Person und Situation objektiv auseinanderzusetzen und eigenes Verhalten und somit Situationen gegebenenfalls zu ändern.
  4.     Gegenstand des Vertrags ist eine Dienstleistung. Es ist kein Erfolg geschuldet und ein erwarteter Erfolg der Kundin/des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
  5.     Um die effektive Umsetzung der Beratungsergebnisse zu gewährleisten, erklärt sich der*die Klient*in bereit, pünktlich zu allen vereinbarten Terminen zu erscheinen, sofort nachzufragen, wenn etwas unklar erscheint und die anfallenden praktischen Aufgaben termingerecht umzusetzen.
  6.     Der*die Klient*in erkennt an, dass er*sie während der Beratung, sowohl während der einzelnen Gespräche als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für die eigenen privaten und geschäftlichen Handlungen. Darüber hinaus erkennt der*die Klient*in an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratung und der Beratung von ihm*ihr unternommen werden, ausschließlich in seinem*ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

Es handelt sich bei den Hilfestellungen um Hinweise und Empfehlungen, nicht um Anweisungen oder Handlungsaufforderungen. 

 

  1.     Vertraulichkeit
  1.     Die beratende Person behandelt die Kundeninformationen stets absolut vertraulich.
  2.     Die Klientin*Der Klient verpflichtet sich, die im Rahmen des Coachings zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Die Klientin*Der Klient erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell erstellt. Bei Verstößen zahlt die Kundin*der Kunde eine Strafe in Höhe von 9.000,- EUR je Verstoß, zzgl. der Kosten der Rechtsverfolgung, sowie die Kosten, die bei Buchung durch die Personen, an die die Dokumente weitergeleitet wurden, entstanden wären.

 

  1.     Ort der Beratung
  1.     Der Ort der Beratung wird durch die beratende Person festgelegt. Die Beratung erfolgt nach Wahl der Beauftragten im persönlichen Gespräch, automatisiert oder auch per Onlineformat (z.B. Zoom).
  2.     Es wird keine Haftung für Reise- oder sonstige Unkosten übernommen, auch dann nicht, wenn der Termin aus Gründen ausfällt, die die beratende Person zu vertreten hat.
  1.     Kosten für die Beratung

Das Honorar wird einzelvertraglich vereinbart.

 

  1.     Verzugsregelung

Gerät die Klientin bzw. der Klient mit der Zahlung für mehr als vier Wochen in Verzug, so wird der geschuldete Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.

Für den Fall, dass es sich bei der Kundin/dem Kunden um Unternehmer handelt, beträgt die Verzinsung 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Während des Verzugs kann die Beratende ihren Teil der Vereinbarung zurückhalten. Würde sich der Vertrag dadurch verlängern entfällt die Leistungsverpflichtung insgesamt für den nachvertraglichen Zeitraum.

  1.     Vertragsende und Kündigung
  1.     Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss der Leistungserbringung durch die Beratung und Zahlung des Gesamtbetrags auf das in diesem Vertrag angegebene Konto durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer.
  2.     Der Vertrag kann seitens der beratenden Person zu jedem Zeitpunkt bis zum Abschluss ohne weitere Angaben von Gründen gekündigt werden. In diesem Fall sind nicht aufgebrauchte Beträge binnen 5 Werktagen zurückzuzahlen.

Die Klientin/der Klient hat das Recht, aus besonderem Grund gemäß den Vorgaben des BGB zu kündigen (zum Beispiel Leistungsverweigerung, andauernde Krankheit, usw.). In diesem Fall sind nicht aufgebrauchte Beträge binnen 14 Werktagen zurückzuzahlen.

 

  1.   Leistungsdauer, Annahmeverpflichtung und Verfall
  1.     Die Leistung soll binnen 12 monaten abgeschlossen werden.
  2.     Soweit eine darüberhinausgehende Verzögerung nach Vertragsschluss allein dem Bereich der Kundin/dem Kunden zuzuordnen ist, zum Beispiel durch Nichtleistung der Vorkasse, fehlende Übermittlung notwendiger Dokumente und Dateien, fehlende Mitarbeit im erforderlichen Bereich, durch Ablehnung weiterer Leistungen oder durch Annahmeverzögerung wenigstens zwei binnen dieses Zeitraums getätigter Terminvorschläge, und es sich nicht um eine nicht zu vertretende Unmöglichkeit handelt, gilt die vertragliche Leistung seitens der beratenden Person als erfüllt und die noch nicht geleisteten Stunden und Verpflichtungen seitens der Projektleiterin verfallen.
  3.     Soweit ein Onlinekurs vereinbart ist, ist die Aufgabe erfüllt, wenn der Kurs technisch zugänglich ist und den ggf. unter der Leistungsbeschreibung zugesicherten Inhalt aufweist.
  1. Haftungsausschluss
  1.     Die beratende Person haftet unbeschränkt für Nachteile, die die Kundin/der Kunde durch eine Handlung erleiden, die keinen Rat oder eine Empfehlung darstellen (vgl. § 675 Abs. 2 BGB) und zum Vertragsverhältnis gehören: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.
  2.     Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

Die beratende Person haftet insbesondere nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

 

  1. Kontraindikation und gesundheitliche Selbstverantwortung

 

Mit der Anmeldung und Unterschrift erklärt der*die Klient*in, dass er*sie die Beratung freiwillig und auf eigene Verantwortung beauftragt und durchführt. Ihm*ihr ist bewusst, dass das eine Beratung kein Ersatz für eine therapeutische oder medizinische Behandlung ist und die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt.

Er*sie erklärt, in einem für die Beratung in angemessenem gesundheitlichem Zustand zu sein. Er*sie sei darauf hingewiesen, bei Zweifel ggf. gesundheitliche / psychologische Risiken vor der Aufnahme des Coachings von einem*einer Ärzt*in abklären zu lassen.

Ihm*ihr ist bekannt, dass die Teilnahme am Coaching eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraussetzt. Er*sie verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung wahrheitsgemäß zu machen.

  1. Widerrufsrecht
  1.     Bezüglich des Widerrufsrechts wird auf die gesondert übergebene Widerrufsbelehrung verwiesen.
  2.     Bei digitalen Produkten hat die Kundin*der Kunde nachweislich sofort Zugriff auf das Produkt oder zumindest auf wesentliche Teile des Produkts. Bei diesen Produkten erlischt das Widerrufsrecht sofort bei Erteilung des Nutzungszugangs.

  1.   Salvatorische Klausel
  1. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren. Dies kann im Rahmen eines Individualvertrages geschehen. In diesem Fall haben die AGB weiterhin in den Punkten Gültigkeit, in denen sie nicht durch die Vereinbarung überschrieben werden.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Soweit diese nicht gefunden werden kann, gilt die gesetzliche Bestimmung.
  3. Auf die abgeschlossenen Verträge sowie die Vertragsschlüsse selbst wird das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate angewandt.

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